Eine befristete Auslandskrankenversicherung oder auch Reisekrankenversicherung genannt wird grundsätzlich in kurzfristige, bis max. 1 Jahr (Tarifoptionen 365), und langfristige, mit einer Laufzeit bis maximal 3 bzw. 5 Jahren (Tarifoptionen BASIC und PROFI), Versicherungen unterteilt.
Beide Optionen besitzen Weltgeltung, sind also rund um den Globus einsetzbar. Die Beiträge sind je nach Tarif pauschale Tages- oder Monatsprämien und richten sich nach den Leistungen im Versicherungspaket und der Laufzeit. Eine kurzfristige Auslandskrankenversicherung muss in der Regel vor der Reise abgeschlossen werden, bei der langfristigen gibt es auch Ausnahmen.
Kurzfristige Auslandsversicherungen
… sichern über die Laufzeit von bis zu 12 Monaten NUR Krankheiten ab, die während des Aufenthaltes bzw. der Reise, im Ausland auftreten.
Ausgeschlossen sind Leistungen zur Vorsorge, Schwangerschaft und Geburt. Im Zahnbereich wird die schmerzstillende Zahnbehandlung nur in Notfällen erstattet.
Dafür ist bei einer befristeten Auslandsversicherung der Abschluss sofort möglich und kann direkt auf unserer Homepage getätigt, sowie der Versicherungsschein sofort ausgedruckt werden. Alles ohne Voruntersuchung und großen Bürokratieaufwand.
Übersicht der kurzfristigen und mittelfristigen Tarife >
Langfristige Auslandsversicherungen
… verhalten sich ähnlich wie die kurzfristigen Lösungen jedoch mit einer Laufzeit von bis zu 3 bzw. 5 Jahren.
Die Leistungen sind besser und es besteht – abhängig vom jeweiligen Tarif – die Möglichkeit Vorerkrankungen, Vorsorge, Schwangerschaft und Zahnbehandlungen, sowie Zahnersatz mitzuversichern.
Einige langfristige Pakete finden Sie in unserer Übersicht >
Umfangreichere Tarife mit mehr Optionen und Möglichkeiten können
jedoch nur nach einer Beratung angeboten werden (>Beratungsbogen)
Und Achtung!
Auch wenn sich das alles ganz gut anhört, haben kurzfristige und langfristige Auslandsversicherungen auch ihre Nachteile und können die Vollversicherung nicht ersetzen!
Der Haken ist die zeitliche Befristung, welche gnadenlos spätestens nach der maximalen Vertragslaufzeit endet. Dies kann auch passieren, wenn man sich noch in einer laufenden Behandlung befindet! Die Kosten der (Weiter)Behandlung muss man dann selbst tragen!
Falls man länger als geplant im Ausland bleibt, steht man plötzlich ganz ohne Versicherungsschutz da! Der Wechsel in die Vollversicherung ist gebunden an eine Risikoprüfung. Hierbei kann es zu Risikozuschlägen oder im schlimmsten Fall auch zu einer Ablehnung des Antrags führen!
Falls Sie nicht genau wissen, wie lange Sie im Ausland bleiben werden oder welche Gesundheitsabsicherung die richtige für Sie ist, wir helfen Ihnen sehr gerne weiter.
Füllen Sie hierzu einfach unseren >Beratungsbogen aus!

