Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Fragen zum Thema Krankenversicherungen im Ausland und weltweit, die uns Interessenten über die letzten 20 Jahre gestellt haben.
- Versicherung im Ausland (Allgemein)
- Krankenvollversicherung gegen zeitlich befristete Auslandskrankenversicherungen
- Überlegungen vor der Entscheidung
- Während der Versicherung
Versicherung im Ausland (Allgemein)
Was sind die wichtigsten Punkte einer optimalen Krankenversicherung im Ausland zusammengefasst?
Wir empfehlen den Abschluss einer deutschen privaten Krankenversicherung mit weltweiter Deckung und ohne Bedingungen bzw. ohne Einschränkungen und mit Leistungen, die über der deutschen Gebührenordnung für Ärzte liegen. Der Vorteil liegt in der freien Arztwahl weltweit und der Möglichkeit vorübergehend oder für immer nach Deutschland zurückzukehren.
Wie lange ist eine Versicherung im Ausland möglich?
Abhängig vom Grund der Reise 3 bis 5 Jahre (je nach Tarif) oder als Vollversicherung unbegrenzt.
Wo besitzen die Versicherungen jeweils ihre Gültigkeit?
In der Regel besitzen alle durch uns vermittelten Versicherungsprodukte Weltgeltung, d.h. der Versicherungsschutz besteht weltweit in den meisten Ländern rund um den Globus. Bei der Vollversicherung gibt es jedoch auch Tarifoptionen, welche bestimmte Länder und Regionen ausschließen wodurch meist eine Senkung des Beitrags erreicht werden kann.
In welcher Höhe werden Kosten und Gebühren erstattet? Spielt hierbei die deutsche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) eine Rolle?
Abhängig vom gewählten Tarif bzw. Tarifoptionen werden Kosten und Gebühren für medizinisch notwendige Heilbehandlungen in der Regel in voller Höhe zu 100% erstattet. Dabei ist die Höhe der Erstattungen unabhängig von der Gebührenordnung. Gerade in den USA liegen die Kosten für medizinische Leistungen weit über den deutschen Standards. Das heißt Unkosten werden in der Höhe erstattet, in der sie tatsächlich anfallen. Jedoch müssen immer Punkte wie Selbstbeteiligung, Tarifstruktur mit den jeweiligen Erstattungssätzen und Limits (falls überhaupt vorhanden) bedacht werden.
Wie hoch liegt die Beteiligung meines Arbeitgebers im Ausland an meiner deutschen Krankenversicherung?
Es gibt keine allgemeine Regelung, welche die Höhe oder Art der Beteiligung an den Versicherungskosten von Seiten des Arbeitgebers regelt. Jedoch bieten etwa 80% der amerikanischen Unternehmen die Übernahme der Beiträge für eine deutsche Versicherung an, welche auf Höhe der einer amerikanischen Krankenversicherung liegen. Für die Verhandlung mit der Personalabteilung (HR Department) konnten wir vielen Kunden wertvolle Tipps geben (auch anhand von konkreten Zahlen und Fakten), um diesen Zuschuss auch für eine deutsche Versicherung zu erhalten.
Mit welchem Versicherungsunternehmen arbeiten sie zusammen?
Es gibt in Deutschland ca. 40 private Krankenversicherungen. Unter diesen bieten nur wenige eine weltweite Deckung an, die zeitlich unbefristet ist und über die deutschen Sätze der Gebührenordnung (GOÄ und GOZ) gilt.
Grundsätzlich arbeiten wir mit verschiedenen Unternehmen eng zusammen und bieten deren Produkte je nach Bedarf und größten Nutzen für den Kunden an. Jedoch prüfen wir auch ständig neue Produkte aller großen Versicherungsgesellschaften, welche wir bei gegebener Konkurrenzfähigkeit in unser Portfolio aufnehmen.
Vollversicherung gegen befristete Krankenversicherung
Was versteht man unter einer Vollversicherung bzw. unbefristeten Auslandskrankenversicherung?
Bei einer langfristigen Krankenversicherung handelt es sich im Grunde um eine deutsche Privatversicherung mit vollen Leistungen inklusive Vorsorge und Zahnersatz.
Eine Vollversicherung ist stets unbefristet und kann so für das ganze Leben bestehen.
Leistungen können nach Kundenwunsch zugeschnitten werden, Optionen wie Selbstbehalt, Einzelbettzimmer, Chefarztbehandlung, usw. sind wählbar.
Darüber hinaus ist bei der Vollversicherung eine Absicherung der ganzen Familie inklusive Ehe- bzw. Lebenspartner, sowie Kindern möglich.
Für die Beitragsberechnung wird der Gesundheitszustand, das Eintrittsalter, Geschlecht und der Tarif zugrunde gelegt. (>Vollversicherung)
Es gibt auch flexible und günstige Gruppenverträge, welche für Firmen oder Organisationen mit Mitarbeitern im Ausland geeignet sind. Diese sind von den Bedingungen auf die Bedürfnisse eines Unternehmens angepasst, um den administrativen Aufwand für die Unternehmen und Mitarbeiter zu minimieren und gleichzeitig eine optimale Abdeckung und Topleistungen zu bieten.
Bei Gruppenverträgen mit mehr als 20 Versicherten entfallen medizinische Fragen (Risikountersuchung), was zur Folge hat, dass es keine Ablehnung gibt. (>Corporate)
Bei der langfristigen Krankenversicherung gibt es also eine Vielzahl von Produkten und Paketen aus denen man wählen kann, ganz nach Wunsch und Bedürfnissen. Darum ist eine persönliche und ausführliche Beratung unerlässlich! (>Beratungsbogen)
Was genau versteht man dann unter einer kurz- oder langfristigen, bzw. zeitlich befristeten Reiseversicherung?
Reisekrankenversicherungen decken nur Heilbehandlungen für Krankheiten ab, die während des Aufenthalts, also auf der Reise, im Ausland auftreten. Ausgeschlossen sind Leistungen zur Vorsorge und Zahnbehandlungen werden nur in akuten Notfällen schmerzstillend behandelt. Die Laufzeit einer solchen Police ist meist auf einige Monate oder Jahre (je nach Tarif max. 3-5 Jahre) beschränkt. Die Leistungen sind pauschal in festen Paketen vorgeschrieben, es sind teilweise wenige zumeist gar keine Änderungen oder Anpassungen möglich. Dafür sind der Abschluss einer befristeten Versicherung und das Produkt selbst unkompliziert und pflegeleicht. Eine Auslandsversicherung kann direkt auf unserer Homepage abgeschlossen und der Versicherungsschein sofort ausgedruckt werden. Alles ohne Voruntersuchung und großen Bürokratieaufwand. Die Auslandskrankenversicherung ist nur für Einzelpersonen abschließbar und besitzt Weltgeltung, ist also rund um den Globus einsetzbar. Die Beiträge sind je nach Tarif pauschale Tages- oder Monatsprämien, abhängig nur von den Leistungen im Versicherungspaket und der Laufzeit. (>befristete KV)
Überlegungen vor der Entscheidung
Was gibt es auf langfristige Sicht bei der Wahl einer Krankenversicherung fürs Ausland zu beachten?
Bei einem befristeten kürzeren Aufenthalt im Ausland, besonders wenn ein fester Zeitraum und eine Rückkehr ins Heimatland absehbar sind, spricht nichts dagegen eine befristete Versicherung abzuschließen. Allerdings muss man hier die genannten Einbussen bei den Leistungen in Kauf nehmen. Man sollte sich auch gut überlegen, was man mit seiner Krankenversicherung zuhause in Deutschland macht, damit man bei einer Rückkehr keine Lücken im Versicherungsschutz hat und im schlimmsten nicht ganz ohne Schutz dasteht.
Bei der Nutzung einer kurzfristigen Reiseversicherung hat man kein Recht auf Altersrückstellungen wie bei einer Vollversicherung. Diese kommen später im Alter zum Tragen und senken dann die Versicherungsbeiträge.
Beim Wechsel von einer befristeten Auslandsversicherung in eine Vollversicherung wird eine Prüfung des Gesundheitszustands, auch Risikoprüfung genannt, vorgenommen. Diese kann im schlimmsten Fall – z.B. einer inzwischen vorliegenden Erkrankung – zu einer Ablehnung durch die Versicherung führen. Daher ist es bei einer langfristigen Planung unerlässlich möglichst früh in eine unbefristete Vollversicherung zu wechseln. Um ganz auf Nummer Sicher zu gehen, empfiehlt es sich, vor Reiseantritt die Vollversicherung zu wählen.
Ist es wahr, dass seit 2007 meine alte Krankenversicherung verpflichtet ist mich auch nach längerer Abstinenz wieder aufzunehmen?
Dies ist, nach heutiger Rechtslage seit 2007 richtig. Die Jahrzehnte davor gab es keine bzw. kaum Möglichkeiten, in die Gesetzliche oder frühere private Versicherung zurückzukehren. Die einem heute nach einer Rückkehr zustehenden Leistungen sind als Notlösung gedacht und bieten nur eine absolute Basisversorgung, für den Fall, dass man im Rentenalter keine Rücklagen haben sollte. Gerade im späteren Lebensalter legt der Kunde gesteigerten Wert auf TOP ärztliche Leistungen sowie im Krankenhaus.
Auch kann auf lange Sicht nicht garantiert werden, dass diese Regelung so bestehen bleibt, da es bereits in der Einführungsphase zu Komplikationen gekommen ist.
Man sollte sich vor einem Wechsel in eine ausländische Krankenversicherung und der Kündigung der deutschen Versicherung beraten lassen. Die beste Lösung ist eine langfristige Versicherung, welche über die deutschen Sätze der Gebührenordnung (GOÄ, GOZ) hinausgeht, und die auch im Alter und überall auf der Welt genutzt werden kann.
Muss ich mich vor Abschluss einer Krankenversicherung medizinisch untersuchen lassen?
Eine Voruntersuchung ist bei einer befristeten Reiseversicherung nicht nötig.
In der Regel gilt: Vorerkrankungen sind prinzipiell ausgeschlossen.
Anders sieht dies bei einer Vollversicherung aus. Hier werden Gesundheitsfragen gestellt. Bei Vorerkrankungen kann es in manchen Fällen zu einem Risikozuschlag kommen (dieser kann nach einigen Jahren Behandlungs- und Beschwerdefreiheit wieder gestrichen werden). Ein Gesundheitscheck wird auf jeden Fall fällig, wenn es gar keine Vorversicherung gibt, oder nur eine Reiseversicherung, oder eine Vollversicherung mit hoher Selbstbeteiligung.
Während der Versicherung
Wie bin ich im Fall eines Aufenthalts bzw. Besuchs in Deutschlands abgesichert?
Ein solcher Fall ist bei den Reiseversicherungen nur teilweise abgedeckt. Je nach Tarif kann die Deckung komplett auf das Ausland beschränkt sein, d.h. sobald man Fuß auf deutschen Boden setzt steht man ohne Versicherungsschutz da. Manche befristeten Tarife schützen den Versicherten für kurze Zeit (meist wenige Wochen) auch im Falle eines Urlaubs in Deutschland oder einem anderen Drittland.
Auf der sicheren Seite ist man aber in jedem Fall mit einer Vollversicherung. Diese besitzt ihre Gültigkeit ganz unbeschränkt auch in Deutschland. Somit kann man ganz flexibel auch längere Heimaturlaube genießen. Eine permanente Rückkehr nach Deutschland ist abgesichert.
Was kann im schlimmsten Fall bei falscher Absicherung bzw. fehlerhaften Angaben passieren?
Bei fehlerhaften oder falschen Angaben bei Vertragsabschluss kann es im Zweifelsfall passieren, dass die Versicherung Zahlungen ablehnt bzw. den Schutz von deren Seite komplett aufhebt. Dies kann auch bei laufenden Behandlungen und bei Vorsatz sogar rückwirkend geschehen. Das heißt der Versicherungsträger ist in einem solchen Fall auch berechtigt bereits gezahlte Leistungen zurückzufordern. Aber schon allein die Ablehnung von Zahlungen selbst kann sehr teuer werden, gerade im Ausland wie zum Beispiel in Amerika muss man mit horrenden Kosten für Heilbehandlungen rechnen.
Daher sollte man seinem Versicherungsunternehmen nichts vorenthalten und bei Antragsstellungen Fehlinformationen vermeiden. Mit unserer Unterstützung bei der Antragstellung, aber auch bei der Abwicklung im Versicherungsfall, können solche Fälle vermieden werden. Profitieren Sie von unserer über 20-jährigen Erfahrung im Bereich Krankenversicherungen und lassen Sie uns gemeinsam die für Sie besten Leistungen erkämpfen besser: erhalten.
(>Service)

